Datenschutz


  1. A.Allgemeines

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden (Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen).
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts-/ Einkaufsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil sein, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
3. Eine jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt vorbehalten.


  1. B.Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Bestellungen des Kunden sind verbindlich. Die Annahme des in der Bestellung liegenden Vertragsangebotes durch uns erfolgt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung. Wir sind berechtigt, die Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen zu erklären.
3. Der Zugang auf elektronischem Wege erteilter Bestellungen wird nicht bestätigt. Durch Telefax bzw. E-Mail erteilte Bestellungen/Auftragsbestätigungen ist auch ohne Unterschrift wirksam.
4. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eine kongruenten Deckungsgeschäftes mit unseren Zulieferer.


  1. C.Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Werk bzw. Auslieferungslager. Die Verpackung wird nach Aufwand gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den von uns genannten Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in der Rechnung in der am Liefertag geltenden Höhe gesondert ausgewiesen.
2. Lieferung, Leistung und Berechnung erfolgen zu den von uns zuletzt bestätigten Preisen und Bedingungen. Nicht vorhersehbare Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen.
3. Unsere Rechnungen sind nach dem Empfang der Ware porto- und spesenfrei zur Zahlung fällig innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto bzw. innerhalb von 30 Tagen netto, oder gemäß Sondervereinbarung. Eine Zahlung gilt erst dann erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Zur Entgegennahme von Schecks, Wechseln oder sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet; ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber und vorbehaltlich. Diskontierungsmöglichkeiten gegen sofortige Vergütung aller Spesen. Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 € berechnen.
4. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig, außerdem sind wir berechtigt, während des Verzuges Zinsen mit einem Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das recht weitergehender Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht ausgeschlossen.
5. Die Aufhebung einer Kreditgewährung, auch soweit sie in der Einräumung von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Bedingungen liegt, behalten wir uns vor. Wir sind auch berechtigt, jederzeit für bestehende Forderungen eine nach unserem Ermessen ausreichende Sicherheit zu verlangen. Wird diesem Ersuchen nicht stattgegeben, kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen geeignet sind, seine Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so werden sämtliche Forderungen, auch soweit wir dafür Schecks, Wechsel oder sonstige Zahlungsversprechen entgegen genommen haben, sofort fällig.
6. Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sonstige Gegenrechte, insbesondere die Einrede des nichterfüllten Vertrages, stehen dem Kunden im gesetzlichen Umfang zu. Im übrigen werden Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, nicht anerkannt.
7. Rechnungen für Formen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Vorarbeiten sind ohne Abzug sofort nach dem Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen sind, auch bei Kostenübernahme/-Beteiligung durch den Kunden, unser Alleineigentum.


D. Lieferung

1. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermin oder –Fristen steht unter dem Vorbehalt eines ungestörten Betriebs- und Transportablaufes. D.h., in Fällen höherer Gewalt und sonstiger störender Ereignisse bei uns, bei unseren Lieferanten oder den Transportunternehmen (z.b. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Naturereignissen, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik/Aussperrung, behördliche Maßnahmen) sind wir von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung entbunden. Fällt uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unvorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden bleibt, sofern dessen Voraussetzungen gegeben sind, unberührt.
2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen der verkauften Ware gelten als Vertragserfüllung. Unabhängig von Ort der Versendung erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ist die Lieferung versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Versendung gilt als zu diesem Zeitpunkt erfolgt.
3. Bei eintretenden Zahlungsschwierigkeiten oder wesentlichen Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse des Kunden (z.b. Anmeldung des Insolvenzverfahrens, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) sind wir berechtigt, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern.

 

E. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln sowie gegen eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Vandalismus zum Neuwert zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Ware an uns abgetreten. Der Kunde hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.
3. Einen Zugriff Dritter auf die Ware, im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder Vernichtung hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen und unser Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsabtretung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt.
4. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen den Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt(Widerruf der Ermächtigung der Weiterveräußerung). Auf unser Verlangen hat uns der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen und die Geltendmachung der Forderungen notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Lieferschein) unverzüglich herauszugeben.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets für uns, ohne dass und dadurch Verpflichtungen entstehen. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an den der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
7. Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet – nach unserer Wahl – bestehende Sicherheiten freizugeben, wenn ihr Wert die zu sichernde Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.


F. Gewährleistung

1. Als vereinbarte Beschaffenheit und Verwendungszweck der Ware gilt ausschließlich unsere verbindliche Produktbeschreibung, wie sie von uns in den technischen Datenblättern festgelegt und freigegeben ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Dritten hiervon abweichende Aussagen zu machen. Unsere Produktbeschreibung ist keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Branchenübliche sowie technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen oder chemischen Größen sowie Mustern und früheren Lieferungen bleiben vorbehalten.
2. Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvorraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Ergänzend gelten für den Kunden die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
3. Soweit wir im Rahmen der Mängelhaftung verpflichtet sind, leisten wir für Mängel der Ware Nacherfüllung und zwar zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt ein Rücktritts- oder Minderungsrecht auszuüben. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen des Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig zu vertreten haben.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
6. Für gebrauchte und 2. Wahlware besteht keine Gewährleistungspflicht. Es ist Sache des Kunden, vor Vertragsabschluss und Lieferung die gebrauchte und 2. Wahlware auf ihre Beschaffenheit und Eignung zu untersuchen und zu prüfen.


G. Haftung

1. Einer langjährigen Übung unseres Industriezweiges entsprechend, sind Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z.b. wegen einer Pflichtverletzung, aus unerlaubter Handlung oder bei Ausgleich unter Gesamtschuldnern, gegen uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haften wir jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unvorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2. Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift und durch Versuche uns in sonstiger Weise. Der Kunde ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben durch diesen Haftungsausschluss unberührt. Gleiches gilt auch für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr an Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.


H. Schlussbestimmungen

1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen; Mustern, Modelle u.ä. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen herauszugeben. Überlässt oder überträgt uns der Kunde Schutzrechte, Zeichnungen, Muster, Modelle u-ä., steht er für die Rechtmäßigkeit der Nutzung durch uns gegenüber Dritten ein und hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und Ersatz für aufgewendete Kosten sowie entgangenen Gewinn zu gewähren.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes sind ausgeschlossen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit den Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz und teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ist unser Geschäftssitz.
5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls personenbezogenen Daten gemäß den Vorschriften des BDSG gespeichert und verarbeitet werden.